Sorgfaltspflichten in unserer Lieferkette
Alle Kernlieferanten werden schriftlich über ein Quality Agreement dazu verpflichtet, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen und des OECD und unseren Sozialstandard einzuhalten. Dort sind die Grundlagen der Zusammenarbeit geregelt, wie Menschenrechte, Arbeitsverfahren, Gesundheit und Sicherheit, Umweltmanagement, Qualitätsmanagement, Betriebstätigkeit, Heimarbeit und Unterauftragvergabe, Korruptionsbekämpfung, Bestechung und Gewährung von Vorzügen sowie Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikoländern.
Die Einhaltung der Verpflichtungen wird durch die Auditierung der Lieferanten in Zusammenarbeit mit dem externen Unternehmen oder unseren eigenen geschulten Mitarbeitern sichergestellt. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden 29 externe Auditierungen bei Lieferanten durchgeführt.
Für die Umsetzung haben wir ein Risikomanagement in die Lieferantenbewertung integriert, wodurch alle Lieferanten und Dienstleister nach einem Länderrisiko, Lieferantenbeziehungen und den Ergebnissen aus Audits beurteilt werden. Diese Risiko- und Lieferantenbewertung wird jährlich aktualisiert oder bei Auffälligkeiten unterjährig angepasst. Für die Kategorisierung des Länderrisikos nutzen wir den „CSR Risiko-Check“ (Home | CSR Risiko-Check (mvorisicochecker.nl)) als externe Quelle. Über die Ergebnisse der durchgeführten Bewertung werden die Lieferanten einmal jährlich informiert.
Als zusätzliches Überwachungsinstrument haben wir zwei Meldewege für Hinweise zu Verstößen oder Auffälligkeiten eingerichtet.
Zur Unterstützung unserer Lieferanten wurde im vergangenen Geschäftsjahr ein eLearning zu den Inhalten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie unseres Sozialstandards und Code of Conducts erstellt und an 371 Lieferanten und über 3.000 Mitarbeitern versendet. Eine Rückmeldung haben wir von 95 Lieferanten erhalten.
Im Berichtszeitraum wurden keine Verletzungen einer menschrechts- oder umweltbezogenen Pflicht festgestellt.
Beschwerdeverfahren
Arbeitnehmer, Lieferanten, Vertreter und Unterauftragnehmer können Verstöße gegen den Sozialstandard der uvex group an compliance@uvex.de melden. Diese Meldungen können vertraulich erfolgen und die Identität des Meldenden wird nicht offengelegt.
Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass auch Unterauftragnehmer, Lieferanten und eigene Geschäftspartner über dieses Meldeverfahren informiert sowie auf seine vertrauliche Natur aufmerksam gemacht werden.
Neben der oben genannten Kontaktmöglichkeit wurde zudem ein externer Ombudsservice eingerichtet. Dieser ist wie folgt erreichbar:
Ombudsservice:
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Nymphenburger Str. 3b
80335 München
Deutschland
Telefon: +49 89 55066-525
E-Mail: ombudsservice.uvex@bakertilly.de
uvex und die EU-Chemikalienverordnung REACH
Die Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) regelt seit 1. Juni 2007 das Chemikalienrecht im EU-Raum. Selbstverständlich kommen wir den Verpflichtungen, die sich aus den Zielen von REACH und deren Umsetzung ergeben, uneingeschränkt nach. Denn der Schutz des Menschen, aber auch der Umwelt, wird bei uns auch in Bezug auf chemische Schadstoffe großgeschrieben. Und das schon seit vielen Jahren. Bereits 2007 wurde eine eigene uvex RSL entwickelt, deren Anforderungen noch einmal deutlich strenger sind als die gesetzlichen Vorgaben der REACH-Verordnung. Sie wird regelmäßig angepasst, um schnell auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu reagieren. Der Einsatz von schädlichen Substanzen ist dadurch in uvex Produkten grundsätzlich verboten. Wenn in Ausnahmefällen der Einsatz unvermeidbar ist, gelten sehr strenge Auflagen für die Verwendung, sodass eine Gefährdung von Nutzern und Umwelt zu jeder Zeit ausgeschlossen werden kann.
Unsere Lieferanten müssen deshalb nicht nur die Konformität nach REACH, sondern auch die Einhaltung der uvex RSL bestätigen. Zusätzlich wird die Einhaltung aller dort festgehaltenen Grenzwerte durch unabhängige Laboratorien regelmäßig überprüft. Die Prüfmuster werden dabei sowohl bei unseren Lieferanten vor Ort als auch in unseren eigenen Lägern gezogen. Wir erhalten dabei mehr als 600 Prüfberichte im Jahr, dies entspricht zehntausenden Einzelergebnissen (Stand 2019).