Rezertifizierungsaudit DIN EN ISO 50001

Die uvex Winter Holding und ihre Tochtergesellschaften uvex Arbeitsschutz, uvex safety gloves, uvex sports Lederdorn, sowie Filtral haben im Juli 2024 ein weiteres Rezertifizierungsaudit nach ISO 50001:2018 erfolgreich abgeschlossen. Dieser internationale Standard legt Anforderungen an ein Energiemanagementsystem fest, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Energieeffizienz zu verbessern und ihre Energiekosten zu senken.

Die erfolgreiche Rezertifizierung verlängert unser Zertifikat bis Oktober 2027.

Photovoltaik als Energielieferant der Zukunft

Einer der Schwerpunkte im Bereich Nachhaltigkeit ist die Nutzung erneuerbarer Energien. Die uvex group betreibt bereits mehrere Photovoltaik-Anlagen an verschiedenen Standorten, die einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks leisten. Im Jahr 2024 sind weitere PV-Projekte vorangeschritten. In Rednitzhembach am neuen Logistik Zentrum ist eine PV Anlage mit 768 kWp in Betrieb gegangen und in Fürth steht die bisher größte PV Anlage der uvex group mit 1.441 kWp kurz vor der Inbetriebnahme.

In Fürth wird der erzeugte Strom zu rund 90 Prozent am Firmenstandort in der Würzburger Straße direkt verbraucht. Lediglich zehn Prozent werden ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Gesamtunternehmerisch betrachtet kann die uvex group mit der neuen Anlage rund 20 Prozent des aktuellen Jahresstromverbrauchs am Standort Fürth selbst durch Sonnenenergie erzeugen.

uvex stärkt Klimaschutz im Fuhrpark

Mobilität

Seit Januar 2020 legt das Fuhrpark-Management der uvex group mit Einführung der aktualisierten KFZ-Richtlinie einen noch stärkeren Fokus auf den Kraftstoffverbrauch und den daraus resultierenden CO2-Ausstoß. Das bedeutet verbrauchsintensivere Fahrzeuge führen zwangsläufig zu einer deutlich höheren privaten Zuzahlung oder zu einem Ausstattungsverzicht.

In einer Übersicht mit Ampelsystem werden für den Anforderer eines Neuwagens positive Nachhaltigkeitseinflüsse durch niedrigen Spritverbrauch bzw. daraus resultierende Kostenvor- und Kostennachteile aufgezeigt. So wird zur Auswahl eines möglichst verbrauchsarmen Fahrzeuges animiert.

Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurde die bestehende KFZ-Richtlinie grundlegend überarbeitet, um den bisherigen CO2-Ausstoß der Fahrzeugflotte noch stärker zu reduzieren.

Mehrere Maßnahmen wurden mit Wirkung zum Januar 2023 in der uvex group erfolgreich umgesetzt:

Einführung einer Mobilitätspauschale

Fahrzeugnutzer (ausgenommen Außendienstmitarbeitende) haben die Wahlmöglichkeit zwischen einem Dienstwagen oder der Inanspruchnahme einer Mobilitätspauschale. Die Mobilitätspauschale ermöglicht den Mitarbeitenden frei zu entscheiden, ob sie andere Verkehrsmittel (z.B. öffentlicher Nahverkehr, E-Bike) nutzen möchten. Außerdem erhalten sie dafür einen attraktiven finanziellen Ausgleich.

Einheitliche Reduzierung der Fahrleistung

Es wird jedem Fahrzeugnutzer nur noch ein maximales jährliches Kontingent in Höhe von 25.000 Fahrkilometer zur Verfügung gestellt (ausgenommen Außendienstmitarbeitende). Auf diese Weise wird jeder einzelne Fahrzeugnutzer angehalten, das Fahrverhalten entsprechend zu optimieren.

Forcierung der Elektromobilität

Ein wichtiger Aspekt der Nachhaltigkeitsstrategie ist die Förderung der Elektromobilität. Deshalb wurden am Firmenstandort Fürth vier Ladepunkte für Elektroautos und zwölf Ladepunkte für E-Bikes installiert. Damit ermöglicht die uvex group ihren Mitarbeitenden, Kunden und Besuchern, ihre Fahrzeuge umweltfreundlich aufzuladen.

Bei der Wahl eines emissionsarmen Elektrofahrzeuges als Neuwagen erhalten Fahrzeugnutzer eine Reihe von Vorteilen. Dadurch soll die vorhandene Fahrzeugflotte (Verbrennerfahrzeuge) sukzessive durch vollelektrische Fahrzeuge ersetzt werden.

  • Energieampelsystem bei der Neufahrzeugwahl: reduzierte Kraftstoffkosten bei Elektrofahrzeugen führen zu weniger Zuzahlung
  • Steuerfreie Arbeitgeberpauschale für Ladestrom zuhause möglich (derzeit 70 EUR monatlich)
  • Deutschlandweit einsetzbare Ladekarte wird zur Verfügung gestellt
  • Vorteile bei Dienstwagenversteuerung (0,25 % bzw. 0,5 % anstelle von 1 % - Pauschale)
Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden die o.g. beschriebenen Maßnahmen weiterhin erfolgreich fortgesetzt, mit folgenden positiven Auswirkungen:
  • 30% der betroffenen Mitarbeitenden entschieden sich für die Mobilitätspauschale anstelle der Neubestellung eines Dienstwagens (ausgenommen Außendienstmitarbeitende).
  • 25% der neu bestellten Fahrzeuge sind Elektrofahrzeuge (ausgenommen Außendienstmitarbeitende).
  • Der Durchschnittsverbrauch bezogen auf Liter/100 km von Verbrennern konnte im Vergleich zum Vorjahr um 18 % gesenkt werden.
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