Fuhrpark
KFZ-Richtlinie neu ausgerichtet
Seit Januar 2020 legt das Fuhrpark-Management der uvex group mit Einführung der aktualisierten KFZ-Richtlinie einen noch stärkeren Fokus auf den Kraftstoffverbrauch und den daraus resultierenden CO2-Ausstoß. Das bedeutet verbrauchsintensivere Fahrzeuge führen zwangsläufig zu einer deutlich höheren privaten Zuzahlung oder zu einem Ausstattungsverzicht.
In einer Übersicht mit Ampelsystem werden für den Anforderer eines Neuwagens positive Nachhaltigkeitseinflüsse durch niedrigen Spritverbrauch bzw. daraus resultierende Kostenvor- und Kostennachteile aufgezeigt. So wird zur Auswahl eines möglichst verbrauchsarmen Fahrzeuges animiert.
Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurde die bestehende KFZ-Richtlinie grundlegend überarbeitet, um den bisherigen CO2-Ausstoß der Fahrzeugflotte noch stärker zu reduzieren.
Mehrere Maßnahmen wurden mit Wirkung zum Januar 2023 in der uvex group erfolgreich umgesetzt:
Einführung einer Mobilitätspauschale
Fahrzeugnutzer (ausgenommen Außendienstmitarbeitende) haben die Wahlmöglichkeit zwischen einem Dienstwagen oder der Inanspruchnahme einer Mobilitätspauschale. Die Mobilitätspauschale ermöglicht den Mitarbeitenden frei zu entscheiden, ob sie andere Verkehrsmittel (z.B. öffentlicher Nahverkehr, E-Bike) nutzen möchten. Außerdem erhalten sie dafür einen attraktiven finanziellen Ausgleich.
Einheitliche Reduzierung der Fahrleistung
Es wird jedem Fahrzeugnutzer nur noch ein maximales jährliches Kontingent in Höhe von 25.000 Fahrkilometer zur Verfügung gestellt (ausgenommen Außendienstmitarbeiter). Auf diese Weise wird jeder einzelnde Fahrzeugnutzer angehalten, das Fahrverhalten entsprechend zu optimieren.
Forcierung der Elektromobilität
Ein wichtiger Aspekt der Nachhaltigkeitsstrategie ist die Förderung der Elektromobilität. Deshalb wurden am Firmenstandort Fürth vier Ladepunkte für Elektroautos und zwölf Ladepunkte für E-Bikes installiert. Damit ermöglicht die uvex group ihren Mitarbeitenden, Kunden und Besuchern, ihre Fahrzeuge umweltfreundlich aufzuladen.
Bei der Wahl eines emissionsarmen Elektrofahrzeuges als Neuwagen erhalten Fahrzeugnutzer eine Reihe von Vorteilen. Dadurch soll die vorhandene Fahrzeugflotte (Verbrennerfahrzeuge) sukzessive durch vollelektrische Fahrzeuge ersetzt werden.
- Energieampelsystem bei der Neufahrzeugwahl: reduzierte Kraftstoffkosten bei Elektrofahrzeugen führen zu weniger Zuzahlung
- Steuerfreie Arbeitgeberpauschale für Ladestrom zuhause möglich (derzeit 70 EUR monatlich)
- Deutschlandweit einsetzbare Ladekarte wird zur Verfügung gestellt
- Vorteile bei Dienstwagenversteuerung (0,25 % bzw. 0,5 % anstelle von 1 % - Pauschale)