Sorgfaltspflichten in unserer Lieferkette

Wir nehmen unsere Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt ernst und richten unser Handeln nach unserem Sozialstandard und Code of Conduct aus und haben diese in unsere unternehmerische Praxis integriert. Die Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie der uvex group wurde im Sozialstandard und Code of Conduct ergänzt und durch die Unternehmensleitung verabschiedet.

Wir bewerten kontinuierlich, welche potenziellen oder tatsächlichen Folgen unsere Geschäftstätigkeit für diese Bereiche hat. So können wir negative Folgen vermeiden, verringern oder beheben und positive Veränderungen anstoßen. Wir überprüfen unsere Verfahren zur Sorgfaltspflicht regelmäßig, um ihre Effektivität zu gewährleisten und gegebenenfalls anzupassen. Bereits bei der Lieferantenauswahl überprüfen wir durch eine Lieferantenselbstauskunft unsere Anforderungen zur Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards. Unsere wichtigsten Risiken und Folgen teilen wir mindestens einmal jährlich auf dieser Webseite mit. Weitere Informationen zu unserem Programm und den einzelnen Prozessen finden Sie nachfolgend.

GRI 102-9, 102-11, 102-17

Überwachungs-, Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Alle Kernlieferanten werden schriftlich über ein Quality Agreement dazu verpflichtet, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen und des OECD und unseren Sozialstandard einzuhalten. Dort sind die Grundlagen der Zusammenarbeit geregelt, wie Menschenrechte, Arbeitsverfahren, Gesundheit und Sicherheit, Umweltmanagement, Qualitätsmanagement, Betriebstätigkeit, Heimarbeit und Unterauftragvergabe, Korruptionsbekämpfung, Bestechung und Gewährung von Vorzügen sowie Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikoländern.
Die Einhaltung der Verpflichtungen wird durch die Auditierung der Lieferanten in Zusammenarbeit mit dem externen Unternehmen oder unseren eigenen geschulten Mitarbeitern sichergestellt. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden 28 externe Auditierungen bei Lieferant:innen durchgeführt, dabei wurden zur kontinuierlichen Verbesserung 197 Maßnahmen definiert. 
Zusätzlich wurde zur betriebsinternen Umsetzung und Überwachung der Anforderungen aus dem LkSG ein Menschenrechtsbeauftragter für die uvex group benannt.  

Zur Sicherstellung einer adäquaten Umsetzung der Anforderungen werden regelmäßig digitale Lerninhalte zur Verfügung gestellt, die Themen wie das LkSG, den Sozialstandards sowie dem Code of Conduct einbeziehen. Bereits im vergangenen Geschäftsjahr wurden mehr als 370 Lieferanten und 3000 Mitarbeitende über dieses Angebot informiert. 

Bei der Verletzung einer geschützten Rechtsposition werden durch die jeweiligen SBU-Verantwortlichen anlassbezogen unverzüglich Abhilfemaßnahmen definiert und umgesetzt. Diese werden in Kooperation mit dem betreffenden Lieferanten erarbeitet und durchgeführt. Die Abteilung BE ist unverzüglich darüber zu informieren, wenn Vorfälle dieser Art aufgedeckt werden. Nur im äußersten Fall, wenn nach Menschenrechts-verstößen Abhilfemaßnahmen nicht greifen oder der Wille zur Kooperation fehlt, ist eine Ablösung des Lieferanten in Betracht zu ziehen. 

Risikomanagement und -analyse

Unser Ziel ist es, die menschenrechtlichen und ökologischen Risiken, die unsere Geschäftstätigkeit mit sich bringen kann, frühzeitig zu identifizieren und zu vermeiden. Für die Umsetzung haben wir ein Risikomanagement in die Lieferantenbewertung integriert, wodurch alle Lieferanten und Dienstleister nach einem Länderrisiko, Lieferanten-beziehungen und den Ergebnissen aus Audits beurteilt werden. Diese Risiko- und Lieferantenbewertung wird jährlich aktualisiert oder bei Auffälligkeiten unterjährig angepasst. Für die Kategorisierung des Länderrisikos nutzen wir den „CSR Risiko-Check“ als externe Quelle. Über die Ergebnisse der durchgeführten Bewertung werden die Lieferant:innen einmal jährlich informiert. 

Im Berichtszeitraum 22/23 wurden keine Verletzungen einer menschrechts- oder umweltbezogenen Pflicht festgestellt. 

Beschwerdeverfahren

Um jederzeit verantwortungsvoll wirtschaften zu können haben wir verschiedene Meldekanäle eingerichtet.

Arbeitnehmer, Lieferanten, Vertreter und Unterauftragnehmer können Verstöße und Hinweise gegen den Sozialstandard der uvex group an compliance@uvex.de melden. Diese Meldungen können vertraulich erfolgen und die Identität der Meldenden wird nicht offengelegt. 

Unsere Geschäftspartner:innen müssen sicherstellen, dass auch Unterauftragnehmer, Lieferanten und eigene Geschäftspartner über dieses Meldeverfahren informiert sowie auf seine vertrauliche Natur aufmerksam gemacht werden. 

Neben der oben genannten Kontaktmöglichkeit wurde zudem ein externer Ombudsservice eingerichtet. Dieser ist wie folgt erreichbar: 

Ombudsservice: 
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
Nymphenburger Str. 3b 
80335 München 
Deutschland 
Telefon: +49 89 55066-525 
E-Mail: ombudsservice.uvex@bakertilly.de 

Detailliertere Informationen zu unserem Hinweisgebersystem finden Sie hier:

Hinweisgebersystem

uvex und die EU-Chemikalienverordnung REACH

Die Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) regelt seit 1. Juni 2007 das Chemikalienrecht im EU-Raum. Selbstverständlich kommen wir den Verpflichtungen, die sich aus den Zielen von REACH und deren Umsetzung ergeben, uneingeschränkt nach. Denn der Schutz des Menschen, aber auch der Umwelt, wird bei uns auch in Bezug auf chemische Schadstoffe großgeschrieben. Und das schon seit vielen Jahren. Bereits 2007 wurde eine eigene uvex RSL entwickelt, deren Anforderungen noch einmal deutlich strenger sind als die gesetzlichen Vorgaben der REACH-Verordnung. Sie wird regelmäßig angepasst, um schnell auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu reagieren. Der Einsatz von schädlichen Substanzen ist dadurch in uvex Produkten grundsätzlich verboten. Wenn in Ausnahmefällen der Einsatz unvermeidbar ist, gelten sehr strenge Auflagen für die Verwendung, sodass eine Gefährdung von Nutzern und Umwelt zu jeder Zeit ausgeschlossen werden kann.

Unsere Lieferanten müssen deshalb nicht nur die Konformität nach REACH, sondern auch die Einhaltung der uvex RSL bestätigen. Zusätzlich wird die Einhaltung aller dort festgehaltenen Grenzwerte durch unabhängige Laboratorien regelmäßig überprüft. Die Prüfmuster werden dabei sowohl bei unseren Lieferanten vor Ort als auch in unseren eigenen Lägern gezogen. Wir erhalten dabei mehr als 600 Prüfberichte im Jahr, dies entspricht zehntausenden Einzelergebnissen (Stand 2019).

Restricted Substances List

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